Rückgabebelehrung

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb
von [14 Tagen] (1) durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt
nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch
nicht vor Eingang der Ware (2). Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B.
bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen
in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung
der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung
auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat
zu erfolgen an: (3)

(4) (5)

 

Rückgabefolgen

 

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.
Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann
Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware
ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum
Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache
entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr
Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
(6)

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb
von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der
Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

 

Finanzierte Geschäfte
(7)

 

(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) (8)

 

1. Wird die Belehrung nicht spätestens bei, sondern erst nach
Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz „einem Monat“.
In diesem Fall ist auch Gestaltungshinweis 6 einschlägig, wenn der dort
genannte Hinweis nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt. Bei
Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform
mitgeteilte

Rückgabebelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn
der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB
unterrichtet hat.

 

2. Liegt einer der nachstehenden Sonderfälle vor, ist Folgendes
einzufügen:

a. bei schriftlich abzuschließenden Verträgen: „und auch nicht,
bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine
Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden
ist“;

b. bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Abs. 1 Satz 1 BGB): „beim
Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor
Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2
EGBGB“;

c. bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e
Abs. 1 Satz 1 BGB): „und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß §
312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB“;

d. bei einem Kauf auf Probe (§ 454 BGB): „und auch nicht, bevor
der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie
bindend geworden ist“.

Wird für einen Vertrag belehrt, der unter mehrere der
vorstehenden Sonderfälle fällt
(z. B. ein Fernabsatzvertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), sind die
jeweils zutreffenden Ergänzungen zu kombinieren (in dem genannten Beispiel wie
folgt:

„beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger
Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung
unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs.
1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in
Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB“).

 

 

 

 

3. Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Rückgabeadressaten.

Zusätzlich können angegeben werden Telefaxnummer,
E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seines Rücknahmeverlangens
an den Unternehmer erhält, auch eine Internet-Adresse.

 

4. Hier kann der Hinweis hinzugefügt werden:

„Die Rückgabe paketfähiger Ware kann auch an (einsetzen:
Namen/Firma und Telefonnummer einer Versandstelle) erfolgen, die die Ware bei
Ihnen abholt.“

 

5. Hier kann der Hinweis hinzugefügt werden:

„Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt.“

 

6. Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3
Satz 1 BGB und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung nicht spätestens bei
Vertragsschluss in Textform erfolgt, ist anstelle dieses Satzes folgender Satz
einzufügen: „Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache
entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.“ Bei
Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform
mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der
Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung
in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über
die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung unterrichtet
hat.

 

7. Der nachfolgende Hinweis für finanzierte Geschäfte kann
entfallen, wenn ein verbundenes Geschäft nicht vorliegt:

„Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und
machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch, sind Sie auch an den
Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche
Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr
Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die
Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei
Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt
Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des
Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem
finanzierten Vertrag ein.

 

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich
vermeiden, machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch und widerrufen Sie Ihre
auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung.“

 

8. Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In
diesem Fall sind diese Angaben entweder durch die Wörter „Ende der Rückgabebelehrung“
oder durch die Wörter „Ihr(e) (einsetzen: Firma des Unternehmers)“ zu
ersetzen.

 

Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49, ausgegeben
zu Bonn am 3. August 2009 2389